Essenzheilung ist aus einer tief greifenden Erkenntnis entstanden,
die aus den essentiellen Gemeinsamkeiten verschiedenster Heilmethoden und Erfahrungen gewonnen wurde.
Essenzheilung ist eine einzigartige multidimensionale Transformation, die weder eine Methode noch eine Technik braucht.
Eine Sitzung mit Essential Healing (EH) ermöglicht eine besondere Tiefenentspannung, die eine heilsame Neuorganisation des Nervensystems bewirken kann. Unbewusste Muster, die dich davon abhalten, körperlich oder mental gesund zu sein, können anstrengungslos erkannt und losgelassen werden.
Die Selbstheilungskräfte werden aktiviert und wirken genau da, wo sie gebraucht werden. Diese Heilungsart ist ein praktischer und müheloser Weg, der zu mehr Bewusstheit und Lebensqualität führen kann.
Essential Healing kann helfen:
In den Retreats wende ich EH in der Gruppe an. Einzelsitzungen mit EH sind auch möglich. Zum Ablauf: Der Klient liegt entspannt auf dem Rücken (ca. 30 min) und wird an den Schultern und am Kopf gehalten.
Ich habe keine medizinische Ausbildung und weise ausdrücklich darauf hin, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen einen Arzt ihres Vertrauens aufsuchen sollten!
Bei Interesse an der Ausbildung für Essenzheilung/ Essential Healing melde dich gerne.
Fragen bitte an: info@retreatzeit.de
Es wurde eine Netzwerkseite gestaltet, auf der sich Menschen, die Essential Healing bei mir gelernt haben vorstellen. Zudem wird für diese ein Forum zum Erfahrungsaustausch angeboten:
WICHTIGE INFORMATION:
Ausdrücklich weise ich, Kay Marie Buckley darauf hin, dass die angebotenen Tätigkeiten nicht die Dienste eines Arztes oder Heilpraktikers ersetzen. Die Tätigkeiten grenzen sich grundlegend von der Tätigkeit des Arztes oder Heilpraktikers ab, indem keine Diagnosen erstellt oder Heilungsversprechen abgegeben werden, es geht auch nicht um Behandlungen gemäß Heilpraktikergesetz. Es werden von mir keine Leiden mit medizinischer Erfordernis oder Hintergrund behandelt oder Medikamente verabreicht, noch mache ich medizinische Ratschläge oder ein Heilungsversprechen. Sollten Sie sich zur Zeit wegen irgendeines Leidens in medizinischer Behandlung befinden, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall ohne vorherige Absprache mit Ihrem Arzt.
Am 02. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ:1 BvR 784/03) entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Es wird von mir keine Garantie für eine erfolgreiche Behandlung übernommen. Der Grund des Erfolges liegt in Ihrer persönlichen und geistigen Konstitution.
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